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Ortskernentwicklung

Der demografische Wandel stellt viele ländliche Regionen Schleswig-Holsteins vor Herausforderungen. Zunehmend wird es notwendig, Siedlungs- und Infrastrukturen an diese Entwicklung anzupassen und dem wachsenden Leerstand von Gebäuden – besonders in den Ortskernen– zu begegnen. Neue Fragestellungen nach dem Zusammenleben, nach der Sicherung der Grundversorgung fordern innovative Antworten.

Ziel ist es, die schleswig-holsteinischen Dörfer auch in Zukunft attraktiv und lebenswert zu erhalten.

Die Erarbeitung von Orts(Kern)Entwicklungskonzepten ist ein Ansatz zur Gestaltung eines demografiegerechten Dorfumbaus. Dabei stehen die Sicherung der Daseinsvorsorge, generationenübergreifende Angebote, die weitere wirtschaftliche Entwicklung sowie die Erhaltung der Siedlungsstruktur und Identität der Dörfer im Vordergrund. Wichtige Grundlagen sind eine breite Bürgermitwirkung und ein abgestimmtes Vorgehen auf Ebene der Gemeinde und der Region.

Schlüsselprojekte der Orts(Kern)Entwicklung und damit Schwerpunkte des Dorfumbaus dienen z.B. der Reduzierung von Leerstand durch Neu- und Umnutzung sowie Rückbau, der barrierefreien, multifunktionalen Gestaltung von Gebäuden und Freiräumen - insbesondere zur Erhaltung attraktiver Ortskerne.

GAK Förderung: 

Förderquote: 75% (für öffentliche Antragssteller)
Maximale Fördersumme: 750.000€ 

Weitere Informationen: 

Auf der am 17.11.2020 von der ALR e.V. gemeinsam mit dem BNUR durchgeführten Veranstaltung „Zukunft Dorf – Erfahrungen mit der Ortskernentwicklung“ erläuterte Ina Alter vom Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa- und Verbraucherschutz (MLLEV) die aktuellen Förderrahmenbedingungen für die Ortskernentwicklung in Schleswig-Holstein. 
Die Vortragsfolien können Sie hier downloaden
 

Ansprechpartner für Projektberatung, Antragsvordrucke und Einreichung der Antragsunterlagen zur Ortskernentwicklung in SH
Sie planen in Ihrer Gemeinde eine Ortskernentwicklungsplanung durchführen und brauchen weitere Informationen?
Diese und Ihr jeweils zuständiges Regionaldezernat des Landesamtes für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLNL) finden Sie hier:
Projektauswahlverfahren GAK - Ortskernentwicklung, Land SH


Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe der Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes 2023 - 2026
Der Planungsausschuss für Agrarstruktur und Küstenschutz, dem der Bundesminister, die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft als Vorsitzende/r, der Bundesminister, die Bundesministerin der Finanzen sowie die sechzehn für Agrarstruktur und Küstenschutz zuständigen Ministerinnen, Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder angehören, hat in Ausführung des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK-Gesetz - GAKG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Juli 1988 (BGBl. I S. 1055), das zuletzt durch Gesetz vom 11. Oktober 2016 (BGBl. 2016 Teil I Nr. 48 S. 2231) geändert wurde, folgenden gemeinsamen Rahmenplan in der Sitzung am 02. Dezember 2021 beschlossen. 

Kontakte

Bahnhofstraße 38, 24937 Flensburg

Norbert Limberg
Telefon 0461 804-300
E-mail norbert.limberg[at]llur.landsh.de

Zuständig für die AktivRegionen Nr. 1, 2, 4

Daniel Omelanowsky
Telefon 0461-804-274
E-mail daniel.omelanowsky[at]llnl.landsh.de

Zuständig für die AktivRegionen Nr. 3, 6, 7, 8, 9

Hamburger Chaussee 25, 24220 Flintbek

Stefan Lansberg
Telefon 04347 704-604
E-mail stefan.lansberg[at]llnl.landsh.de

zuständig für die AktivRegionen: 10,14,15

Meesenring 9, 23566 Lübeck

Axel Strunk
Telefon 0451 885-220
E-mail axel.strunk[at]llur.landsh.de

Zuständig für die AktivRegionen Nr.: 16, 17, 18, 19, 21, 22

Breitenburger Straße 25, 25524 Itzehoe

Dennis Smuda
Telefon 04821 66-2200
E-mail dennis.smuda[at]llnl.landsh.de

Zuständig für die AktivRegionen Nr.: 5, 11, 12, 13, 20