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Die GAK (Gemeinschaftsaufgabe Agrar- und Küstenschutz) ist das wichtigste nationale Förderinstrument für eine leistungsfähige, auf künftige Anforderungen ausgerichtete und wettbewerbsfähige Land- und Forstwirtschaft, den Küstenschutz sowie vitale ländliche Räume. Sie enthält eine breite Palette von Agrarstruktur- und Infrastrukturmaßnahmen und deckt damit in weiten Teilen den Anwendungsbereich der ELER-Verordnung ab. Zusammen mit den Ländermitteln betragen die Gesamtmittel der GAK über 1,5 Milliarden Euro pro Jahr.

Verfassungsziel ist es, die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Deutschland herzustellen. Große Unterschiede in der Förderung der Agrarstruktur der Bundesländer stünden diesem Ziel entgegen. Deswegen wird die Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern betrachtet.

Der demografische Wandel stellt viele ländliche Regionen Schleswig-Holsteins vor Herausforderungen. Zunehmend wird es notwendig, Siedlungs- und Infrastrukturen an diese Entwicklung anzupassen und dem wachsenden Leerstand von Gebäuden – besonders in den Ortskernen– zu begegnen. Neue Fragestellungen nach dem Zusammenleben, nach der Sicherung der Grundversorgung fordern innovative Antworten. Die Erarbeitung von Orts(Kern)Entwicklungskonzepten ist ein Ansatz zur Gestaltung eines demografiegerechten Dorfumbaus. 

In Schleswig-Holstein förderfähig sind:

2.0  Ortskernentwicklungskonzepte
4.0  Dorfentwicklung
9.0  Lokale Basisdienstleistungen
10.0 Regionalbudget

 

Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ 2023-2026

Weitere Informationen beim MLLEV